Honorar

   ABRECHNUNGSMODUS:

 

In der Detektivbranche ist es die Norm, dass nach den tatsächlich geleisteten Stunden 
und Kilometer pro Detektiv und Fahrzeug abgerechnet wird. Sämtliche Kosten und Aufwendungen werden nachvollziehbar schriftlich offen gelegt, sodass der Auftraggeber 
exakt eine Kostenkontrolle vornehmen kann. In manchen Fällen können Pauschalgebühren 
oder ein Kostenrahmen vereinbart werden.
     
   HONORARE:
 

Die Kosten der notwendigen Beauftragung eines Detektivs gelten als so genannte Rechtsverfolgungskosten für die das Verursacherprinzip gilt. In den meisten Fällen können laut §1295 ABGB die Kosten vom Verursacher / Schädiger zurückgefordert werden. Das heisst, dass
die Honorarnote zwar vom Auftraggeber bezahlt wird, ihm letztendlich aber tatsächlich keine
Kosten entstehen. Beispielsweise kann in Eherechtsangelegenheiten in manchen Fällen das Honorar auch vom Ehestörer eingefordert werden.
 
 
   TARIFE:
 

Honorar pro Detektiv u. Stunde: 
MO - FR: von 06:00 - 20:00 Uhr:                                            € 50,--
MO - FR: von 20:00 - 06:00 Uhr:                                            € 55,--
SA, SO und FEIERTAG:                                                          € 65,--

Verrechnung pro gefahrene KM:                                              €   1,20

10% Organisationspauschale vom Nettobetrag

Alle Barauslagen kommen gesondert zur Verrechnung
 

Preise zuzügl. 20% Mwst

 

VERTRAGSVEREINBARUNGEN / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

In der schriftlichen Auftragserteilung an das ADR Detektivbüro Rettenegger sind alle wesentlichen Vereinbarungen, die genaue Beschreibung des Auftragszieles und sonstige Geschäftsbedingungen enthalten.

 
 


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